
(Text von 1930) Freiheit,
politische (rechtliche). Rechtliche Freiheit ist 'die Befugnis, keinen äußeren Gesetzen zu gehorchen, als zu denen ich meine Beistimmung habe geben können', Z. ew. Fried. 2. Abs. 1. Artikel 1. Anm. (VI 126).Das Prinzip der politischen Freiheit ist: 'Niemand kann mich zwi...
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